Ja ... aber nur für diejeinigen, bei denen KEIN Familienmitglied in der EU straffällig geworden ist ...
und die dauerhaft keine Sozialleistungen beziehen, sondern ihr (legales) Familien-Einkommen (auch für die Kinder) während des bisher langjährigen Aufenthalts in D nachgewiesenermaßen selber erwirtschaften, zumindest im wesentlichen bisher nicht auf Kosten der Steuerzahler von Sozialleistungen gelebt haben (einen geringen zeitweiligen Leistungsbezug sollte man dabei außer acht lassen.)
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