Homogenität
Wenn an einer Schule weniger als die Hälfte der Kinder einer Konfession angehört, ist diese Schule alles andere als konfessionell homogen. Diese konfessionelle Homogenität ist aber laut OVG-Urteil Wesensvoraussetzung der Bekenntnisschule. Es ist also nur konsequent, die Schulen umzuwandeln.
Quelle: OVG-Urteil