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Fairplay - Fehlanzeige von Seiten der Bahngegner

Die Bahngegner pochen auf Fairplay - wenden aber selbst unlautere Methoden an: Sie versuchen Bewohner von Anliegergemeinden, die überhaupt nicht im Einzugsbereich der Bahn leben, durch Telefonanrufe, sogenannte "outbound-calls", zu überreden, die Petition der Bahnanlieger zu unterschreiben. Outbound-Calls verstoßen jedoch gegen das "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb": Verboten ist ein "Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung oder gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung".

kilde: www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004 §7(2)

3.7

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