Bundessozialgericht: kein Hund bei Hartz IV

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Bundestags

75 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

75 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

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http://www.focus.de/wissen/natur/hunde/forschung/tid-32042/tiere-im-haushalt-zehn-gruende-warum-es-gesund-ist-einen-hund-zu-halten-hunde-foerdern-die-psychische-entwicklung_aid_1026371.html https://www.welt.de/gesundheit/psychologie/article112145958/Haustiere-tun-ihrem-Menschen-einfach-gut.html

1.3

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Neues Contra Argument

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Diese Petition ist wirklich völliger Unsinn. Die Haltung eines Hundes ist ein mögliches Vergnügen wie viele andere Freizeitgestaltungen auch. Dafür, dass die damit verbundenen Kosten aus Steuergeldern getragen werden sollen, gibt es aber nicht den geringsten Grund. Und wer meint, dass Budessozialgericht habe Hartz IV Beziehern Hundehaltung verboten, sollte schlicht lesen lernen, bevor er solchen Unfug ablässt.

2.0

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Es gibt kein Grundrecht auf die Haltung von Haustieren. Punkt. Wer es sich leisten kann, kann sich ein Haustier leisten. Wer nicht, kann es eben nicht.

1.7

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Die Hundesteuer war ehemals eine Luxussteuer. Man kann sich, wenn man es sich leisten kann, ein anderes Tier halten, das steuerfrei ist. z.B. sind Katzen auch gute Bezugstiere

1.3

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