Die Ordensanregung ist an die Staats- bzw. Senatskanzlei des Bundeslandes zu richten, in dem der oder die Auszuzeichnende wohnt. Eine Petition zu starten ist der falsche Weg. Sieht man an der Zahl der Unterschriften.
86 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
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