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Schülerbeförderung 2

Fortsetzung der Mail vom Kreis Steinburg: ... zwischen der Wohnung der Schülerin/des Schülers und der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart entstehen. Die Eltern werden nicht an diesen notwendig anerkannten Schülerbeförderungskosten beteiligt. Diesbezügliche Überlegungen sind derzeit auch nicht im Gespräch. Warum die Frage in Ihrer Region derart thematisiert wird, kann ich leider nicht nachvollziehen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich daher nur auf die Vorgaben der geltenden Schülerbeförderungsatzung insbesondere hinsichtlich der Zumutbarkeit des Schulweges hinweisen kann.

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