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Beherbergungsverbot für Wohnmobilstellplätze sind nicht angemessen und zielführend

Wer glaubt die negativen Auswirkungen von Viren sind in absehbarer Zeit überstanden, der irrt! Auch nicht mit einem noch härteren Lookdown. Vernunft sollte walten und nicht die Panik. Urlaub auf dem Kreuzfahrschiff ist möglich - aber das Übernachten im Wohnmobil auf einem Stellplatz/Parkplatz nicht? Verordnungen ja, aber mit Vernunft. Die Verwaltungsgerichte prüfen zu Recht die Verhältnismäßigkeit der Einschränkungen sehr genau. Dabei müssen diese „geeignet“, „erforderlich“ und „angemessen“ sein. Dies trifft auf Beherbergungsverbote für Wohnmobilstellplätze nicht zu!

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4.4

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