Contra

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Es gibt gar kein "Skandinavisches Jedermannsrecht". Die Rechstlage ist in den vier skandinavischen Ländern völlig unterschiedlich. Gemeint ist wohl das in einigen Regionen Schwedens geltende "Allemansrätten". Wenn eine Petition Erfolg haben soll, dann sollte zumindes in die Vorbereitung etwas mehr Mühe investiert , und so grobe Fehler vermieden werden. Apropos Fehler, die Zusändigkeit für ein Jedermansrecht liegt nicht bneim Bundesrecht, sondern bei den einzelnen Ländern, die se Petition richtet sich damit an die falsche Adresse. Mit so erbärmlicher vorbereitung tut man der Idee keien Gefalle

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Motsi

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