Risiko
Letzten Endes negiert das alle Bürger und Häuslebauer, die sich einer Bauordnung und damit den Regeln einer Stadt/Land unterwerfen. Einfach mal machen und schauen, ob einer meckert - das ist risikobehaftet, wie man sieht - irgendwo glaubte ich auch gelesen zu haben "unter Vorbehalt" - Rückbau trifft sicher eine ganze Menge Bauvorhaben - spätestens beim Versuch das Gebäude zu veräussern. Der Bauherr hatte keine Risikoabschätzung vorgenommen und hat anscheinend auch nicht versucht zu schlichten mit dem Kläger.
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