Rechtsstaatlich hinreichend
Die jetzigen Regelungen zur Verjährung bzgl. § 176 StGB sind völlig hinreichend um eine Bestrafung der Täter zu ermöglichen, da die Tat frühestens mit Vollendung des 31. Lebensjahres des Opfers verjährt. Die einzige unverjährbare Straftat in D ist Mord. Es ist nicht ersichtlich, warum bei § 176 strengere Verjährungsregeln gelten sollten als bei einem Totschlag, dessen Auswirkungen ja auch "für immer" sind. Im Übrigen sind schon die menschenfeindlichen Kommentare vieler Befürworter ("Straflager", "Todesstrafe" etc.) Grund genug, die Petition nicht zu unterstützen.
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