Familie

Die Aufhebung der Verjährungsfrist für "Einfachen“ und "Schweren" sexuellen Missbrauch von Kindern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundeskanzleramt
697 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

697 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Seelischer Mord!!!

Seelischer Mord! Die Regelung zur Verjährung ist nicht ausreichend. Bis ein Kind (spätere Erwachsene ) begreift das ein Täter bestraft werden muss vergehen unter Umständen sehr viele Jahre. Ein Kind leidet bis zu seinem Lebensende an den Folgen von Sexuellem Missbrauch

Quelle: Betroffene

2.5

0 Gegenargumente
Widersprechen

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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einvernehmlich!

Das Ausleben einvernehmlicher Sexualität jedes Menschen muss erlaubt sein. Das abbrechen einvernehmlicher sexualisierter Beziehungen mit einem unmündigen Kind ohne dessen Willen muss verboten sein. Einvernehmlichkeit ist hier als psychologischen und nicht als juristischen Begriff zu verstehen. Die Lüge, dass es keine einvernehmlichen sexualisierten Beziehungen zwischen Eltern und Erwachsenen geben kann, soll nicht mehr verbreitet werden dürfen.

Quelle: Meine Überlegungen (keine Lügen mehr! Bitte !!!)

0.0

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Rechtsstaatlich hinreichend

Die jetzigen Regelungen zur Verjährung bzgl. § 176 StGB sind völlig hinreichend um eine Bestrafung der Täter zu ermöglichen, da die Tat frühestens mit Vollendung des 31. Lebensjahres des Opfers verjährt. Die einzige unverjährbare Straftat in D ist Mord. Es ist nicht ersichtlich, warum bei § 176 strengere Verjährungsregeln gelten sollten als bei einem Totschlag, dessen Auswirkungen ja auch "für immer" sind. Im Übrigen sind schon die menschenfeindlichen Kommentare vieler Befürworter ("Straflager", "Todesstrafe" etc.) Grund genug, die Petition nicht zu unterstützen.

Quelle:

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