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Unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung müssen 2 verschiedene Kassen geschaffen werden In der einen werden Beitragsmittel verwaltet, die von den Versichterten bzw. den Arbeitgebern einbezahlt wurden. Davon dürfen dann auch nur die Renten der Versicherten bezahlt werden. Aus einer 2. Kasse werden all die Leistungen bezahlt, die vom Gesetzgeber beschlossen wurden, bei denen aber keinerlei finanziellen Mittel hinterlegt sind. Diese Leistungen, die die Gesamtgesellschaft zu tragen hat, müssten dann aus Steuermitteln bedient werden

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3.3

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