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Kindeswohl

Das Wegnehmen der Kinder ist nicht der angemessene Weg! Sollten die 12 Stämme ihre Kinder körperlich oder auch seelisch züchtigen, dann müssen diese zur Rechenschaft gezogen werden. Stillende Mütter zum Abstillen zwingen und Säuglinge wegzubringen, steht in keinem Verhältnis. Das ist Bestrafung ohne Verurteilung. Der Polizei- Behörden- und Medienrummel dient nicht dem Kindeswohl. Die Petition ist unklar, denn wer weiß Bescheid, was in der Sekte geschehen ist? Es geht um Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Mittel, nicht um religiöse Überzeugungen.

Source: M.L.

2.3

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