Contra

Was spricht gegen diese Petition?

keine Rente sondern Unterhalt

Witwenrente ist keine Rentenversicherung, für die man selbst Beiträge gezahlt und damit Ansprüche erworben hat. Sie ist eine Unterhaltsleistung des Staates an Hinterbliebene, um diese zu unterstützen. Wie bei anderen Unterhaltsleistungen wird ein Hinzuverdienst daher angerechnet. Ist der nötige Unterhalt schon anderweitig abgedeckt (z.B. durch Einkünfte aus Arbeit, Kapitalvermögen oder andere staatl.Unterhaltsleistungen wie ALGII), liegt keine Bedürftigkeit vor.

Quelle:

2.5

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