Pranešti apie netinkamą turinį Tai iš tikrųjų Už argumentas Mit der Zuerkennung von Gemeinnützigkeit soll vorsichtig umgegangen werden. Wer einseitige politische Interessen vertritt (ob linke oder rechte) soll nicht als gemeinnützig gelten und nicht steuerlich privilegiert werden. šaltinis: 1.0