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Folgendes ist in den Verträgen enthalten: - bei Kündigung des Schülers entfällt nach dreimaligem Fehlen das Honorar - bei Weiterzahlung des Schülers bis zum Fristende (so regelt es ab sofort unsere MS). Das heißt: das Bezirksamt begründet: der Unterricht sei zu 50% subventioniert, da kann man nicht individuell Rückzahlungen vornehmen.. Wir Musikschullehrer haben KEINEN Schutz mehr vor jedweder Willkür bzw. Unberechenbarkeit. Zynisch nennt man das "Unternehmerisches Risiko". Im Vertrag steht, dass wir keinen Rechtsanspruch auf "Aufträge" haben. - es besteht kein Vergütungsanspruch bei nicht erbrachter Leistung. Wir sind jeder Unwägbarkeit ausgeliefert. Feiertage, Brückentage, Schulveranstaltungen, Klassenfahrten, Kindergeburtstage und Zahnarzttermine, Krankheit des Schülers und weitere von uns nicht zu verantwortende Fehlzeiten. Daraus folgen weit mehr als 3,2% Honorarverlust. Das kann sich schnell bis zu 5-6% hochschaukeln. Neben der Einzelstundenabrechnung kommen organisatorische Meisterleistungen dazu. -Unsere Honorare entsprechen nicht unserer Qualifikation. Unser Verdienst beträgt etwa nur 50% von dem eines westdeutschen festangestellten Kollegen. Auf dem Fundament einer prekären und verkehrten Vergütung wird uns das alles zugemutet. Ich stelle die Behauptung auf: die Scheinselbständigkeit ist damit nicht abgewendet worden. Wir bleiben weiter scheinselbständig, da wir die Arbeit von Angestellten machen, zumeist zu 100% von einem Auftraggeber wirtschaftlich abhängig sind bei gleichzeitigem überzogenen Aufwand und Honorierung jenseits unserer Qualifikation.

Quelle:

4.8

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