Contra

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Ich bin selbst Musiklehrer an einer freien Musikschule und habe eine solche lange Jahre geleitet. Somit maße ich mir an zu wissen worüber ich rede ... Folgendes Szenario als Beispiel: Ein freier Tiefbauingenieur arbeitet als Prüfer beim Bau neuer U-Bahn Tunnel. Das kann er nur nachts machen wenn keine U-Bahnen fahren. Ausserdem beträgt seine Arbeitszeit max. 5 Stunden. Wer glaubt ernsthaft, das er dafür fest angestellt wird? Und womöglich noch in Vollzeit mit Spätzulage? Deshalb erhält er einen Werkvertrag und muss - als freier Unternehmer - schauen welche anderen Aufträge er daneben erfüllen kann, um aus der Mischkalkulation heraus seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Es ist seine persönliche Entscheidung; er könnte aus seinem Studium und seiner Qualifikation ja auch etwas anderes machen ... Ich muss mich wirklich fragen, auf welchen Wolken viele Kollegen Musiklehrer noch leben mit diesen völlig weltfremden Forderungen. Man kann von einer ausschließlichen Tätigkeit als Musikschullehrer nicht leben! Da muss man eben noch andere Aufträge nebenher übernehmen (z.B. eine Chorleitung). Oder man muss sich einen anderen Job suchen (z.B. als Orchestermusiker). Diese Entscheidung steht jedem frei. Niemand wird gezwungen als Musikschullehrer zu arbeiten. Und warum sollen ausgerechnet für Musikschullehrer andere Regeln gelten als für Tiefbauingenieure? Nur weil sie "Künstler" sind?

burim :

0.3

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