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Verpflichtung zum Schutz

Der Schutz der Kinder ist Pflicht und Verantwortung jedes Staates und sollte nicht allein den Eltern, Lehrern und Erziehern überlassen bleiben. Dort, wo es für Kinder keine hundertprozentige Sicherheit gibt, muss der Staat tätig werden, indem er sich des effektiven Schutzes Minderjähriger annimmt - überall dort, wo dies Familien und Schulen/Kindertagesstätten/die Ganztagsbetreuung nicht gewährleisten kann. Es braucht hier klare Vorgaben und Schutzkonzepte.

kilde: eigene Beobachtungen als Lehrerin und Erzieherin: die Eltern sind oftmals überfordert und ahnen nicht einmal etwas von den Aktivitäten und Gefahren ihrer Kinder.

3.7

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Motsi

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