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Dumpinggewerkschaft, unzureichende Branchenzuschläge

Kündigen! in den BZA-IGZ-Tarifverträgen steht, sie müssen 6 Monate vor dem 31.10.2013 gekündigt werden. Sonst gelten sie weiter. Die Kündigung wird von DGB, IGM u.a. abgelehnt mit Verweis auf die vereinbarten Branchenzuschläge (BZ) und der Behauptung, es würden neue Dumpinggewerkschaften gegründet. Diese wären aber rechtlich genau so unhaltbar wie die Christl.Gewerkschaften. BZ ersetzen nicht Schichtzuschläge + Leistungsentgelt der Stammbelegschaften. Hunderte neue Tarifverträge wären nötig.

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4.0

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