Doppelte Staatsbürgerschaft
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist, wie der Antragsteller richtig andeutet, überaus ungerecht gegenüber den Bürgern, die keine derartigen Verbindungen zu einem anderen Staat haben. Dies dürfte insbesondere die Deutschen ohne Migrationshintergrund betreffen. Wer seine ausländischen Wurzeln nur mit entsprechender Staatsbürgerschaft zu pflegen vermag, kann ohne weiteres auf die deutsche Staatsbürgerschaft verzichten. M.W. wird man nicht gezwungen, sie gegen seinen Willen beizubehalten.
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