Welche 2. Staatsbürgerschaft darf ich mir als gebürtiger Deutscher aussuchen? Oder steht mir nur eine einzige zu? Was mich gegenüber den eingewanderteten Mitbürgern, wenn nicht sogar diskrimminiert, dann zumindest aber schlechter stellt. Reicht es nicht, wenn die Zugewanderten genauso Deutsche sein dürfen/müssen wie ich? Nicht weniger, aber auch nicht mehr?
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