Wirtschaft

E-Zigaretten Regulierung aus dem TPD2 entfernen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
2.041 Unterstützende 1.872 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

2.041 Unterstützende 1.872 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.


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Gleichbehandlung

Ich würde die Petition unterstützen, allerdings fehlt mir ein entscheidendes Argument: die Verhältnismäßigkeit. Während hier der Stoff Nikotin überreguliert wird, ein Stoff der in seinen Auswirkungen auf den Organismus ähnlich denen von Koffeein ist, kann ich mir z.B. im Laden eine Flasche (Inhalt bis zu einem Liter) Stroh-Rum mit 80% Alkohol kaufen und mich damit in kürzester Zeit ins Koma saufen. Wo bleibt da die Gleichbehandlung von Genussmitteln?

Quelle: Allgemeinwissen

1.7

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Rechtschreibung

Ich würde sofort die Petition unterstützen. Sie ist meiner Ansicht nach inhaltlich korrekt und auf jeden Fall einen Versuch wert. Allerdings denke ich, dass eine Petition an das europäische Parlament gewisse Mindestanforderungen erfüllen sollte. Dazu gehören vor allem auch Rechtschreibung und Grammatik... Schade

Quelle:

3.6

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tpd2

Dampfer sind von den Auswirkungen nur mittelbar betroffen, somit ist eine Petition unbegründet und wird folglich vom Europäischen Parlament abgelehnt werden. Ebenso ist eine Individualbeschwerde am EuGH nicht zulässig, da der nationale Rechtsweg erschöpft werden muss (BVerfG), die Fristen hierfür (1 Jahr) bereits verstrichen sind und es abermals an der unmittelbaren Betroffenheit mangelt. Die Petition wird demnach in keiner Konstellation einen spürbaren Erfolg bringen.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de/

2.5

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