Contra

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Vielerlei Maß?

Zunächst war Wahlrecht mit 21, dann wurde es auf 18 J gesetzt. Jetzt also Idee, mit 16 wählen zu gehen und fundamentale Entscheidungen unsres Staates mitzuverantworten. Gleichzeitig ist der junge Wahlbürger aber nicht strafmündig, sondern als Jugendlicher einzustufen. Seine Fiananzen kann er ohne Unterschrift der Eltern nicht managen. Ist er Ausländer gilt er mit 16 als unbegleiteter Schutzwürdiger. Aber über "Krieg und Frieden" soll er mit entscheiden. Gehts noch doller?

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4.7

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