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Recht auf Bildung und Persönlichkeit

Jeder, also auch Schüler, haben das Recht auf § 2 unseres Grundgesetzes (Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit). Ich selber konnte auf 3 staatlichen Schulen und auf einer staatlich subventionierten, evangelischen Schule lernen, dass dies nicht erwünscht ist, sondern pünktlich zu funktionieren im "freien Westen". Ich muß bestätigen, dass auf der KGS hingewiesen wurde, dass es dabei häufig zu Psychokrankheiten kommt. Auch beobachte ich, dass die Kinder am Anfang mit Freude zur Schule gehen und es sich dann rapide ändert. Bei freien Schulen macht Lernen auch später Spaß.

Quelle:

1.3

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