Viel wichtiger wäre es tatsächlich, Fehlverhalten wie dichtes Auffahren, telephonieren am Steuer und fahren mit defekter oder teildefekter Fahrzeugbeleuchtung zu verfolgen. Auch sollten Fahrzeugen (vor allem auch solche die im EU-Ausland zugelassen sind) die Weiterfahrt untersagt werden können, wenn ersichtlich ist, dass diese beim dt. Tüv nicht bestehen würden. Bisher hat die Polizei oft keine Handhabe, wenn eine Fahrzeug bspw. magelhafte Bremsen oder Reifen hat, aber eine offzielle Betriebserlaubnis eines anderen EU-Staates.
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