Eine Zwangszuweisung von Gemeinschaftsschüler*innen an die bereits bestehenden Oberstufen wäre eine unzulässige Einschränkung der neu geschaffenen Wahlmöglichkeiten von Eltern und Schüler*innen. Die Bildung der Oberstufe der Gemeinschaftsschule ist schulgesetzlich verankert.
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