§20 Abs. 4 GG
Es kann nur dann ein Ende der sogenannten Pandemie geben, wenn wir sie als beendet erklären. Dazu müssen sich genügend Menschen darüber bewusst sein, dass die Macht vom Volk ausgeht und dieses im Zweifel §20 Abs.4 des Grundgesetzes Anwendung findet.
burim :