Art. 3 GG
Das Grundgesetz regelt in Artikel 3 die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Niemand darf wegen seines Geschlechtes benachteiligt oder bevorzugt werden. Es handelt sich also um einen Verstoß gegen die Verfassung, wenn manche Paare aufgrund ihrer Geschlechterkombination benachteiligt werden.
Avots: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland