Contra

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Schwarzbauten kann man nicht einfach nachträglich legalisieren, da sind jedem noch so milden und verständnisvollen Richter die Hände gebunden. Es gab schon viel dramatischere Fälle von existenzvernichtenden Abrissverfügungen. Das BauGB lässt im für den Außenbereich nur äußerst eingeschränkte Möglichkeiten für eine Bebauung zu. Selbst eine Außenbereichssatzung der Gemeinde ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, welche hier nicht vorliegen. Man könnte eine privilegierte Nutzung anstreben, dazu braucht man aber keine Petition sondern etwas Phantasie und einen fähigen und ehrgeizigen Fachanwalt.

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