Pro

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Radverkehr, Fußverkehr, Aufenthaltsqualität

Die Petition ist unterstützenswert, allerdings: In den Richtlinien wird nicht zwischen benutzungspflichtigen und optionalen Radwegen unterschieden. Bei benutzungspflichtigen Radwegen (mit blauem Radwegschild) ist ein Sicherheitsabstand nachvollziehbarer als auf optionalen Radwegen (ohne Radwegschild), bei denen schnellere Radfahrer auch die Straße benutzen können. Optionale Radwege wie in der Augustenstraße sollten zugunsten der Gehwege aufgelöst werden; dann wäre auch wieder mehr Platz für Freischankflächen.

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3.3

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