Contra

Što ne ide u prilog peticije?

Die UN-BRK zeigt: Alle haben das gleiche Recht auf Teilhabe an der Gemeinschaft. D.h. in der Bildung: Recht auf gemeinsames Lernen von Anfang an. In einer Lernumgebung in Kita und Schule, die so gestaltet ist, dass jedes Kinder die erforderlichen Unterstützungen und angemessenen Vorsorgen bekommt, die für erfolgreiches Lernen wichtig sind. Dazu gehören auch gute Sprechvorbilder unter den Gleichaltrigen. Die Ausgliederung in Sprachheilkindergärten und -schulen verhindert gemeinsames Lernen und dass die sonderpädagogische Kompetenz allen Kindern zugute kommt. Von Inklusion profitieren alle!

Izvor: <a href="http://www.unesco.de/reshv71-1.htmlInklusive" rel="nofollow">www.unesco.de/reshv71-1.htmlInklusive</a> Bildung in Deutschland stärken Resolution der 71. Hauptversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission, Berlin, 24. Juni 2011

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