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Willkürliches Steuerecht

Die Maßstäbe, die üblicherweise zur Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers und somit zur Ermittlung der Steuerlast heranzuziehen sind, werden beim Hundehalter nicht angesetzt. Solcherart willkürliche Selbstentscheidung der Städte ist auch bei keiner anderen Steuerart zulässig. So genannte Rasselisten sind nur vorgeschobene Begründungen für die Erhöhung der Einnahmen.

Quelle:

1.9

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