Contra

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Und wer soll dann für die Kinder aufkommen? Doch wohl nicht der Steuerzahler? Die Kinder müssen versorgt werden und es ist die Pflicht des Elternteiles der nicht erzieht, Unterhalt für die Kinder zu zahlen. Der Selbstbehalt von 1080 € entspricht dem nichtpfändbaren Betrag. Ich weiß, es ist schwer, damit zurecht zu kommen, aber das müssen Tausende von Rentnern und Niedriglöhnern auch und...die Kinder werden erwachsen und dann fällt der Unterhalt weg.

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