Altersarmut
Volle Erwerbsminderungsrente ab 50 bedeutet, die von der DRV selbst empfohlene bislang angesparte private Altersvorsorge zunächst komplett aufzubrauchen, bis überhaupt Antrag auf Grundsicherung gestellt werden kann. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz: Wer aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig nicht mehr erwerbsfähig ist, landet früher oder später in der Altersarmut.
Quelle: eigener Fall