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Alle Bestandsrentner*innen, die bis zum 67. Lebensjahr arbeiten müssten, wären durch die Zurechnungszeit den Arbeitnehmer*innen gleichgestellt! Nur, weil sie durch Krankheit nicht mehr (voll) erwerbsfähig sind, dürfen ihenen dadurch keine Nachteile entstehen. Niemand bezieht grundlos eine Erwerbsminderungsrente, die Voraussetzungen dafür werden streng geprüft!

Quelle:

2.5

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