Alle Bestandsrentner*innen, die bis zum 67. Lebensjahr arbeiten müssten, wären durch die Zurechnungszeit den Arbeitnehmer*innen gleichgestellt! Nur, weil sie durch Krankheit nicht mehr (voll) erwerbsfähig sind, dürfen ihenen dadurch keine Nachteile entstehen. Niemand bezieht grundlos eine Erwerbsminderungsrente, die Voraussetzungen dafür werden streng geprüft!
Hallo, 1.bin selber betroffen 2.die Ausweitung für alle EM-Rentner ist politisch nicht gewollt 3.es wird nix passieren 4.die selbsternannten Demokraten schwafeln zwar immer von einer Solidargemeinschaft,doch einzahlen,wollen Sie dann in diese Solidargemeinschaft lieber nicht 5.Grund: Die selbsternannten Demokraten wollen sich ja später Ihre Schweine-Pensionen an der Futterkrippe abholen 6.aber die Pension-Blase wird über kurz oder lang platzen das wissen die selbsternannten Demokraten nur zu gut 7.Österreich+Schweiz haben das schon vor längerer Zeit erkannt und umgesteuert Wir werden sehen