Alle Bestandsrentner*innen, die bis zum 67. Lebensjahr arbeiten müssten, wären durch die Zurechnungszeit den Arbeitnehmer*innen gleichgestellt! Nur, weil sie durch Krankheit nicht mehr (voll) erwerbsfähig sind, dürfen ihenen dadurch keine Nachteile entstehen. Niemand bezieht grundlos eine Erwerbsminderungsrente, die Voraussetzungen dafür werden streng geprüft!
120 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
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