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Gastwirt legt 12 % drauf im Verhältnis zum Imbißstand

Die Regelungen zur MWSt. an sich sind fragwürdig. Aber hier geht es um eine glatte Ungerechtigkeit (1) und eine Benachteiligung des Gastwirtes. Im Gegensatz zum Stehimbiß legt er 12 % aus eigener Tasche drauf. Er muß 19 % abgeben und bekommt nur 7 % auf die eingekaufte Ware vom Finanzamt zurück. Beim Imbißstand ist es ein Nullsummenspiel. Und das bei viel höherem Aufwand des Gastronomen und viel mehr Lebensqualität für seine Gäste. Wer das gerecht findet, der möge sich melden (ra.fricke@yahoo.de) .

Izvor: Ungerechtigkeit par excellence

4.1

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