Skater brauchen keine Erlaubnis, um eine Fußgängerzone zu benutzen, da § 24 StVO sie Fußgängern gleichstellt. Mit dem Thema der Petition haben sie außerdem überhaupt nichts zu tun - ebenso wie Radler auf Gehwegen und Unfälle in anderen Städten. Und das genannte Seniorenheim liegt gar nicht in der Fußgängerzone, sondern im angrenzenden verkehrsberuhigten Bereich.
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