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Bild der Petition Fahrzeug-Exportregelung, USt.-Recht. Zoll-Abfertigung, Wettbewerbsverzerrung in der EG.
Wirtschaft

Fahrzeug-Exportregelung, USt.-Recht. Zoll-Abfertigung, Wettbewerbsverzerrung in der EG.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages
1.169 Unterstützende

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  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
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Wettbewerbsverzerrung

Wettbewerbsverzerrung in der EU: In den meisten EU Staaten gibt es kein Exportkennzeichen, daher kann es auch den dortigen Exporteuren nicht abverlangt werden, diesen Aufwand zu betreiben. Das erspart ihnen viel Zeit und Geld.(Meine dänischen Kollegen schicken ihre Kunden u.a. mit deutschen Überführungskennz. auf den Weg, wir deutschen dürfen das nicht)

Quelle:

4.2

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Fahrzeuge ohne TÜV

Für Fahrzeuge die beschädigt sind oder keinen TÜV bekommen ist das Zollkennzeichen auch nicht möglich. Oder einfach keinen TÜV bekommen weil Sie für Deutschland umgerüstet werden müssten. (z.B. US Fahrzeuge, englische Fahrzeuge, Kit-Cars) Und das nur für die wenigen km zur Grenze. Einfach nur Schwierig und eigentlich schon geschäftsschädigend.

Quelle:

3.8

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Bundesfinanzfof, Urteile

obwohl es schon die BFH Urteil vom 31.7.2008, V R 21/06, und BFH Urteil vom 12.5.2009, V R 65/06 gibt, die die Exporteure von der Verwendung von „Zollkennzeichen“ entbinden, handeln die Zolldienststellen immer noch aufgrund einer internen Dienstanweisung, welche auf die entsprechenden Regelungen in Abschnitt 6.9 Abs. 11 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses – (UStAE vom 1.10.2010) zurückgeht.

Quelle:

3.3

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Zollabfertigung EU-Außengrenzen

Der "Internationale Fahrzeugschein" ist ein Auslaufdokument aus einer Zeit in der bei Exportgeschäften der Brief geschnitten und die Fahrzeugdaten beim KBA gelöscht wurden. Heute erhält der ausländische Käufer einen neuen Brief auf seinen Namen, in mehreren Sprachen (international) ausgestellt der besagt um welches Dokument es sich da handelt. Der "Internationale Fahrzeugschein" hat keinerlei Enfluss auf die Zollabwicklung an der EU Außengrenze !!!!

Quelle:

2.5

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Dienstvorschrif, Urteile, Wettbewerb

Die Dienstvorschrift A0693 wurde am 24.03.11 geändert (S. Link: <a href="http://www.kneisler-partner.de/images/ausfuhr%20von%20kfz%20neufassung%20der%20dv%20a0693%20vom%2019.04.11.pdf" rel="nofollow">www.kneisler-partner.de/images/ausfuhr%20von%20kfz%20neufassung%20der%20dv%20a0693%20vom%2019.04.11.pdf</a>), ohne dabei die hier genannte BFH Urteile zu berücksichtigen.

Quelle:

2.5

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Rechtsstaatlichkeit?

Was soll der Unterschied zwischen einer Maschine und einem Auto sein, das exportiert wird? Wieso braucht denn eine andere Maschine kein Zollkennzeichen? Wieso genügen denn hier die Ausfuhrdokumente? Aber worüber soll man sich denn noch wundern, wenn in einem sogenannten "Rechtsstaat" die Rechtsstaatlichkeit mit Füßen getreten wird, indem geldbringende Dienstanweisungen gegen geltendes Recht verstoßen dürfen.

Quelle:

1.7

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Bruttobezahlung

Warum können die ausländischen Kunden nicht alle Brutto bezahlen und können dann anschließend mit allen Unterlagen incl. Einfuhrpapiere die MWST. in ihrem Land verrechnen lassen ? Das würde uns alle einen riesigen Aufwand ersparen und wäre auch noch viel sicherer.

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1.7

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Contra

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