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Die Winzigkeit bestimmt die Ewigkeit

Der geplante Nationalpark Steigerwald betrifft nur den Forstbetrieb Ebrach. Es handet sich damit ausschließlich um Staatsforst. Jeder Bayer. BürgerIn ist damit Miteigentümer der Klosterwälder. Alle haben das uneingeschränkte Recht hierüber mitzuentscheiden, ob daraus ein Nationalpark wird. Ein Nationalpark Steigerwald erstreckt sich über drei Landkreise, in denen ca. 2 % der Bayerischen Bevölkerung leben. Die Menschen, die sich durch einen Nationalpark als Betroffene bezeichnen können, ist hierzu winzig. In keinen Fall kann in eine Winzigkeit die Ewigkeit bestimmen. Auch in Bayern net.

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