Menthol, CLP
Menthol ist unbedenklich und nicht CLP-klassifiziert. Somit stellt sich die Frage warum für Menthol ein Grenzwert gesetzlich verankert werden soll, für andere Aromastoffe, von denen einige sehr wohl CLP-klassifiziert sind, aber nicht. Allenfalls könnte man die allgemeine CLP-Grenze von 3 % für H315 und H319 in Betracht ziehen. Die geforderten 2 % sind sachlich nicht zu begründen.
Quelle: Bernd Mayer