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31.1.17: Beschluss, dem Rat die Variante V vorzuschlagen: die Beitragsfreiheit der Geschwister wird es für die OGS in der Form NICHT mehr geben. Hinzu kommt, dass nach der neuen Satzung die Beiträge sich JÄHRLICH zum 01.08. um jeweils maximal 3 % gegenüber den bis zum 31.07. geltenden Beiträgen erhöhen. Die Anpassung erfolgt erstmals zum 01.08.18 für SJ 2018/19. Auch wenn es in nächstem Jahr vielleicht nur die OGS-Kinder betrifft (wobei Familien mit mehreren Kindern in der OGS als Einzelfälle bezeichnet wurden), es ist ein STUFENWEISES Vorgehen zur Abschaffung des kompletten Geschwisterbonus!

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