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Bereits vor Inkrafttreten des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes zeigt sich, dass sich die Bedingungen und die Qualitätsstandards verschlechtern (z. B. Reduzierung der Schüler-Lehrer-Relation, knappes Personal-Budget). In vielen Fällen fehlen die entsprechend ausgebildeten sonderpädagogischen Fachkräfte oder stehen nur mit minimaler Stundenzahl zur Verfügung. Förderschulen sollten deshalb so lange erhalten bleiben bis ausreichend personelle und sachliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden können, damit der bisherige Qualitätsstandard sonderpädagogischer Förderung erhalten bleibt.

Quelle:

4.1

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