Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Wohl des Kindes

Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 des NSchulG haben Eltern ein Wahlrecht hinsichtlich der Schulform. Laut UN-Behindertenrechtskonventionen gilt es die inklusive Gesellschaft zu fördern, ohne die Bedürfnisse der Kinder zu übersehen! Schule muss sich am Wohl des betreffenden Kindes orientieren.

Quelle: Cornelia Bosse

2.0

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