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Vom neuen Flächennutzungsplan (FLNP) ausdrücklich nicht gewollt

Hätte die private Fläche am Burgberg langfristig wirklich einer von der Kommune gewünschten städtebaulichen Weiterentwicklung, wie es nun die Einbeziehungssatzung vorzusehen vorgibt, dienen sollen, dann hätte man dies schon ins Verfahren des Flächennutzungsplans, das erst vor kurzem abgeschlossen wurde, aufnehmen können. Was vor kurzem aber offensichtlich absolut nicht nicht gewünscht war, sollte die Kommune auch jetzt unterlassen, da es nur der Wunsch eines Einzelnen gegen das Gemeinwohl ist. Gemeinnutz vor Eigennutz!

kaynak : FLNP einzusehen bei der Gemeinde Biberbach

4.2

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