Freiheit im Internet - das Mindestmaß

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages

130 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

130 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Zitatrecht

Die Problematik, die wir jetzt schon beim Schutz der Lichtbilder haben, wird zusätzlich auf den Texte wie Zeitungsvorspänne und kurze Einleitungstexte übertragen, statt bedingungslos in sozialen Netzwerken ein allgemeines Mindestmaß für alle zu genehmigen.

Quelle: spiegel.de: Diesen Text bitte zitieren und verlinken. <a href="http://bit.ly/Kzp3pc" rel="nofollow">bit.ly/Kzp3pc</a>

3.6

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LSR

Eine Gefährdung der Pressefreiheit werde der DJV nicht unterstützen. &bdquo;Der vorgelegte Gesetzesentwurf sei nicht einmal geeignet, die von den Verlagen mit dem Leistungsschutzrecht angestrebten Ziele zu erreichen, ohne die journalistische Arbeit in den eigenen Häusern zu behindern&ldquo;

Quelle: www.djv.de/SingleNews.20+M537d7e943e5.0.html

3.3

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Kasse

Die Abmahn-Industrie reibt sich schon die Hände ob dieses geschenkten Geschäftsmodells.

3.0

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Kleinzitat, fair-use

Da es längst Usus geworden ist, ein Bild auf Facebook und ähnlichen Diensten zu teilen, in den USA jedoch bis zu 500x500 Pixel privat frei nutzbar, geraten wir in Deutschland pausenlos mit dem Gesetz in Konflikt. In DE darf nur Google ohne Urheberwürdigung frei nutzen, der Rest hat nach §13, der Anerkennung der Urheberschaft nach vorzugehen und zahlt bitte. Wo ist da der Gleichheitsgrundsatz gegeben?

Quelle: Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: "Das Recht muss von den Bürgern akzeptiert werden. Es kann nicht allein davon leben, dass es von den Gerichten gegen das allgemeine Bewusstsein durchgesetzt wird." (<a href="http://bit.ly/JYORnW" rel="nofollow">bit.ly/JYORnW</a>)

3.0

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Information

Mit dem aktuellen Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht soll lediglich die publizistische Zweiklassengesellschaft der Vor-Internet-Ära zugunsten der Verleger ins Internet hinübergerettet werden. Informationsaustausch wäre dann wieder eine Einbahnstraße.

2.9

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Leistungsschutzrecht

Jedes Leistungsschutzrecht zugunsten der Presse ist abzulehnen, solange sich die Urheber-Rechtsprechung bei kommerziell/gewerblich nicht auf die Definition &ldquo;mit Gewinnerzielungsabsicht&rdquo; einigen kann.

Quelle: Semmel

2.5

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Leistungsschutzrecht

Stadler in der 183 Sitzung des Deut. Bundestages auf mehrmaliges Hinterfragen: "Ob jemand privat nutzt oder gewerblich, hängt natürlich von den Umständen des Einzelfalles ab, aber die grundsätzliche Trennlinie ist in dem Gesetz klar. Sicherlich wird es dann in der Praxis Einzelfälle geben, wo dies auch streitig geklärt werden wird, ob eine Nutzung noch privat oder schon gewerblich ist." - Da passt es, wenn deutsche Richter 'geschäftsmäßiges Handeln' an der Nachhaltigkeit einer Seite ausmachen.

Quelle: leistungsschutzrecht.info/stimmen-zum-lsr/stellungnahme/fragestunde-der-183-sitzung-des-deutschen-bundestages-max-stadlerbrigitte-zypries

2.5

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LSR

Grundfehler des LSR ist, dass beim derzeitigen Überangebot inhaltlich gleichförmiger Meldungen überhaupt kein schützenswerter Markt existiert. Statt Qualitätsjournalismus zu fördern, wird der Müll auch noch kostenpflichtig gemacht.

1.7

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Leistungsschutzgesetz

Da das Gesetz in jeder Hinsicht Verlagen ein Monopol auf die gesamte journalistischen Leistungen einräumt, und dabei auch Worte dem Verlag gehören, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Jeder muss jetzt schaun, ob er nicht aus Versehen gleiche Formulierungen benutzt, die ein anderer schon für sich beansprucht. Anwälte und eh schon übermächtige Verlage freuen sich ebenso wie die Regierung Merkel, die damit ein Vorwahlgeschenk an ihre Gönner macht.

1.7

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Informationsfreiheit

"Dabei dürfen Privatpersonen, ehrenamtlich organisierte Vereine und Blogger ohne Gewinnerzielungsabsicht nicht erfasst werden. Auch Links müssen frei bleiben, damit in Abwägung mit dem Grundrecht auf Eigentum die Informationsfreiheit gewahrt bleibt." --- Dieses selbst gesteckte Ziel ist im Entwurf deutlich verfehlt!

Quelle: CDU, Diskussionspapier zum Urheberrecht, <a href="http://bit.ly/KpAYG0" rel="nofollow">bit.ly/KpAYG0</a>

1.7

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Urheberrecht

Eine Studie zum Abmahnwesen in Deutschland weist aus, dass 575.000 Abmahnungen wegen illegalen Filesharings im Jahr 2010 an Privatleute ergangen sind - mit Gesamtforderungen in Höhe von 412 459 335 Euro. --- Wie hoch die Forderungen wgn. Urheberrechtsverletzung durch unerlaubte Nutzung von Text u. Bild sind, wissen wir nicht, aber ist Bestandteil dieser Maschinerie, denn: Offene Pinwände, Blogs oder offene Foren erfüllen den Tatbestand der öffentlichen Wiedergabe.

Quelle: Und plötzlich sind wir kriminell, SZ, 15.06.2012, <a href="http://bit.ly/KHeZWy" rel="nofollow">bit.ly/KHeZWy</a>

1.7

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Rechtssicherheit LSR

Jeder, der im Internet freie Inhalte zur Verfügung stellt, wird damit potenziell dem Risiko von Abmahnungen ausgesetzt. Unsere seit langem gehegte Befürchtung, dass durch das neue Leistungsschutzrecht Kollateralschäden auch für Bildungsprojekte entstehen, scheint sich hier zu bewahrheiten.

Quelle: Jan Engelmann, Leiter Politik und Gesellschaft des Vereins Wikimedia Deutschland, CC-BY-3.0-DE, <a href="http://bit.ly/LUYVV1," rel="nofollow">bit.ly/LUYVV1,</a>

1.7

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LSR

Jetzt ist er da: Der offizielle Referentenentwurf des Justizministeriums zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Würde es so verabschiedet, wären massive Rechtsunsicherheit und erhebliche Einschränkungen der Kommunikation im Internet die Folge. Die rechtspolitische Analyse dazu findet sich bei iRights.info

Quelle: leistungsschutzrecht.info/

1.7

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Neues Contra Argument

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LSR

Ohne Internet und seine vielen Schreiber wären Karl-Theodor zu Guttenberg und Christian Wulff sicherlich noch im Amt. Das spart den Ehrensold, Pensionen, Zapfenstreich...

Quelle: wulffuhr.tumblr.com/

0.0

1 Antwort

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