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Das Verfahren läuft so: Es wird eine läppische rechtswidrige Tat behauptet. Da reicht Schwarzfahren, Parken ohne zu zahlen, Nichtzahlung der GEZ Gebühr Dann wird Schuldunfähigkeit von einem Psychiater behauptet. Z.B. weil der Angeklagte "glaubt" keine Straftat begangen zu haben und zu Unrecht verfolgt zu werden Daraufhin wird das Verfahren ohne Erforschung der Tat abgebrochen und der Angeklagte FREIGESPROCHEN. Mit der Begründung daß er Schuldunfähig sei Das heisst aber auch daß die Tat NICHT nachgewiesen wurde Und dann wird der FREIGESPROCHENE durch Verwaltungsakte Jahrzehnte lang, unter U

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