Unverhältnismäßigkeit, Rechtsbeugung, Machtmissbrauch
Selbst wenn G. M. alle zur Last gelegten Taten (Körperverl. und Sachbesch.) begangen hätte, wäre dies kein Grund, ihn jetzt schon bald sechs Jahre lang weg zu sperren. Die Nicht-Ermittlung der Staatsanwaltschaft Nbg.-Fürth wegen der Schwarzgeldtransfers und Steuerhinterziehung spricht Bände. Auf beiden Seiten (der Behandlung von G.M und der Behandlung der beschuldigten Bank bzw. Ehefrau) ist eine krasse Unverhältnismäßigkeit der Mittel entstanden. Richard Semmler (via twitter: @rennsemmler)
Quelle: gustl-for-help.de