Rechtsgrundlage
Die Bedrohung durch Überlastung des Gesundheitssystems muss nachvollziehbar überprüfbar sein. Sonst fehlt jede Grundlage für staatliche Eingriffe in die Grundrechte. Theoretische Modellprognosen, die nicht zum tatsächlichen Zeitverlauf der Belastung des Gesundheitssystems passen, können nicht zur Begründung für eine Bedrohungslage verwendet werden. Es ist die Pflicht der Regierung, die tatsächlich vorliegende Bedrohungslage umgehend aufzuklären.
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